Instant Überweisungen - SepaTools

Direkt zum Seiteninhalt

Instant Überweisungen

Das neue Echtzeit-Überweisungsverfahren (SCT Inst) des Euro­pean Payments Council (EPC) ist bereits am 21. November 2017 gestartet. Auch wenn die Teilnahme an dem Verfahren für die europäischen Kreditinstitute freiwillig ist, ist bereits absehbar, dass das neue Zahlverfahren zunehmend an Marktbedeutung gewinnen wird.

Derzeit nehmen in Europa ca. 1.000 Banken an diesem zusätzlichen Verfahren teil. Da die Teilnahme freiwillig ist, ist vor der Einreichung eine entsprechende Vereinbarung mit der dateiannehmenden Bank erforderlich.

Das neue „Echzeit“-Überweisungsverfahren des EPC ist am 21. November 2017 gestartet.

Im DFÜ-Abkommen der Deutschen Kreditwirtschaft sind die Anpassungen des Schemas erst für die Version 3.3 (November 2019) vorgesehen. Allerdings ist der entsprechende Change Request bereits definiert.

Ab dem Ende des Jahres 2018 werden auch in Deutschland immer mehr Banken die sekundenschnelle Zahlungsart (angestrebt ca. 10 Sekunden bis zum Zahlungsempfänger) anbieten. Um dies zu ermöglichen, wurden die Schemaänderungen bereits jetzt (ab dem Update zum September 2018) in SepaTools eingearbeitet.

Derzeit gibt es für Instant-Überweisungen noch ein Betragslimit von 15.000,00 €.

Bei den Instant-Überweisungen handelt es sich um eine separate Auftragsart. Wie dies in den Versionen von SepaTools gesteuert ist, entnehmen Sie bitte den einzelnen Programm/API-Beschreibungen.

Als Validierungsschema (TVS) wurde von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) das Schema pain.001.001.03_GBIC_3.xsd zur Verfügung gestellt. Darin wird ein entsprechendes Local Instrument (LclInstrm) definiert.

Zusätzlich gibt es auf EPC-Ebene noch ein ISO-Modell, das den Stand vom November 2017 darstellt. In diesem Modell ist es optional möglich neben dem Ausführungsdatum auch noch eine Ausführungszeit anzugeben. Wird keine Zeit angegeben, so bedeutet das unverzügliche Ausführung.

Für dieses ISO-Modell steht das TVS pain.001.001.008_GBIC_1.xsd zur Verfügung.

Um Instant-Zahlungen zur Bank zu übertragen steht die Auftragsart CIP zur Verfügung.


Zurück zum Seiteninhalt